Vertragliche Serialisierung bei Prespack
Mit Wirkung zum 9. Februar 2019 traten in Polen die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 der Kommission in Kraft, die Hersteller zur Verwendung von Sicherheitsmerkmalen für Arzneimittel verpflichten. Dies stellte pharmazeutische Hersteller und Auftragshersteller vor die große Herausforderung, ihre Produktionsprozesse sowie ihre technische und IT-Infrastruktur an die in der Verordnung festgelegten Standards anzupassen.
Vertragliche Serialisierung von Arzneimitteln
Vertragliche Serialisierung von Arzneimitteln und Produkten mit kontrollierten Substanzen, einschließlich solcher, die eine Lagerung bei Temperaturen von +2°C bis +8°C erfordern – im Rahmen eines integrierten Projekts für Produktion, Serialisierungsdatenmanagement, Datenkommunikation vom/zum Kunden sowie Deserialisierung.
Dies ermöglicht eine vollständige Produktidentifizierung in der Vertriebskette und schützt das Produkt vor Fälschungen.
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