Kennzeichnung im Laserverfahren

Die Unternehmen, die im Bereich Pharmaindustrie tätig sind, stellen besonders hohe Anforderungen in Bezug auf den Fälschungsschutz. In Prespack kommen wir immer den Wünschen unserer Kunden entgegen, daher umfasst unser Angebot hochwertige Kennzeichnung von Einzelpackungen von Arzneimitteln, psychotropen Substanzen und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen im Laserverfahren. Unter Einsatz dieser Methode können die Hersteller von medizinischen Produkten problemlos die jeweils gültigen Vorschriften der EU-Verordnung 2016/161 und der Fälschungsschutzrichtlinie erfüllen sowie die Rückverfolgbarkeit ihrer Medikamente auf zuverlässige Weise gewährleisten.

Kennzeichnung im Laserverfahren – bevorzugte Serialisierungsmethode der branchenführenden Firmen

Moderne Lasergeräte ermöglichen das Anbringen von nicht nur herkömmlichen Daten wie Seriennummer oder Verfalldatum, sondern auch erforderlichen maschinenlesbaren Bar- bzw. 2D-Datamatrix-Codes und allen nützlichen Informationen für Endverbraucher. Es ist zu beachten, dass die Kennzeichnung von Produkten mit der Lasertechnik für optimierte Leistungen im Vergleich zu anderen Druckverfahren sorgt, da die Schreibgeschwindigkeit in der Regel bei Kartonverpackungen um bis zu 30% höher ist. Die ausgeführten Aufdrücke sind darüber hinaus langlebig und können auch von Personen mit geringfügigen Sehstörungen gelesen werden, da sie sehr kontrastreich sind.

Kosteneffiziente Lösung für Kennzeichnung von Pharmaverpackungen

Der Laserstrahl entfernt die aufgedruckte Schicht von der Verpackung (lackierte Pappe) oder löst eine thermochemische Reaktion im Bedruckstoff (einige PVC- bzw. Polyethylensorten usw.) aus. In beiden Fällen ist der Effekt völlig irreversibel.

Bei der Kennzeichnung im Laserverfahren sind teure Tinten, Lösungsmittel, Filter und sonstige Betriebsmittel entbehrlich, weil sie durch Laserlicht ersetzt werden. Die Laserkennzeichnung stellt somit sicher, dass die gewünschten Markierungen auf Kartonmaterialien dauerhaft verbrannt und die in Verpackungen enthaltenen Arzneimittel keinen gegebenenfalls gefährlichen chemischen Stoffen während des Druckprozesses ausgesetzt werden.